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AGB - Hotel „Stadt Freital“

Hotel „Stadt Freital“

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Seminarraum bestellt oder zugesagt ist, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

3. Reservierte Hotelzimmer stehen Gastierenden von 12.00 Uhr am Anreisetag bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel „Stadt Freital“ das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

4. Die Preiszusage ist abhängig von der Einhaltung der angefragten Aufenthaltsdauer und Anzahl der Personen. Eine Verkürzung des Aufenthalts enthebt das Hotel „Stadt Freital“ von der Einhaltung der Preisbindung.

5. Reservierte Räume stehen den Leistungsnehmenden nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel „Stadt Freital“.

6. Leistungsnehmende erwerben keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Räume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel „Stadt Freital“ verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit zumutbar, Sorge zu tragen.

7. Leistungsnehmende und das Hotel „Stadt Freital“ können bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Individuell reisende, ohne Zusammenhang zu Tagungen oder Seminarveranstaltungen, können bis 2 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren.

8. Das Recht auf einen kostenfreien Rücktritt erlischt mit dem Verstreichen des vereinbarten Stornotermins, auch bei Teilstornierungen. Danach sind kostenfreie Stornierungen einzelner Zimmer nur nach Rücksprache mit dem Hotel „Stadt Freital“ und dessen Einverständnis möglich. Das Hotel „Stadt Freital“ hat das Recht, die vertraglich vereinbarten Preise für die stornierten Zimmer zu verlangen.

9. Treten Leistungsnehmende in einem kürzeren Zeitraum als 30 Tage vor Anreise vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an das Hotel zu zahlen:
  • a) bis 20 Tage vor Anreise: 50% der vereinbarten Leistungen
  • b) bis 10 Tage vor Anreise: 80% der vereinbarten Leistungen
  • c) danach 100% der vereinbarten Leistungen
10. Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, sind Leistungsnehmende verpflichtet, dem Hotel „Stadt Freital“ bis 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Liste der Teilnehmenden zur Verfügung zu stellen.

11. Anfallende Bankgebühren für Auslandsüberweisungen zahlen Leistungsnehmende.

12. Besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel „Stadt Freital“ oder seiner Gastierenden zu gefährden droht und im Falle höherer Gewalt, kann das Hotel „Stadt Freital“ vom Vertrag zurücktreten.

13. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Reisegruppenaufhalten mit mehr als 10 Personen ist bis spätestens 30 Tage vor dem Anreisetermin eine Vorrauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Bei nicht fristgemäßer Entrichtung der Vorrauszahlung steht dem Hotel „Stadt Freital“ das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu.

14. überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel „Stadt Freital“ das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder Lasten der Leistungsnehmenden. Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld.

15. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

16. Gerichtsstand ist Dresden.

17. Eine Änderung der Anzahl der Teilnehmenden für ein gemeinsames Essen muss spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird die bestellte Anzahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

18. Stornobedingungen: siehe Nummer 7, 8 und 9.

19. Veranstaltende haften für etwaige, von den an der Veranstaltung Teilnehmenden zusätzlich bestellte Getränke und Speisen.

20. Für Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

21. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotel „Stadt Freital“ nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Hotel „Stadt Freital“, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden haften Veranstaltende ohne Schuldnachweis.

Freital, 25. Juli 2023
published 2024-03-02 11:49:05